Leistungsbeschreibung BENELUX-IDRO - ID-Vergabe für E-Mobilität

Der Zweck einer ID-Registrierungs-Organisation (IDRO) ist es, IDs mit einem nationalen Ländercode für E-Mobilitäts-Dienstleister (MSP), Ladepunktbetreiber (CPO) und Standorteigentümer – eine Unterkategorie von CPOs - bereitzustellen. Die Benelux-IDRO vergibt im Auftrag von Belgien, Luxemburg und den Niederlanden die ersten 5 Zeichen der ID-Codes für E-Mobilität zur Identifizierung von Ladepunktbetreibern und Mobilitätsdienstleistern.

Zweck des ID-Codes

  • Eindeutige IDs für Organisationen, die Ladestationen verwalten (Ladepunktbetreiber) oder Ladedienste für E-Fahrer anbieten (Mobilitätsdienstleister), werden benötigt, um diese Organisationen für die internationale Abrechnung und den Datenaustausch zu identifizieren.
  • Die eindeutigen IDs von Ladepunktbetreibern werden auch bei der Datenbereitstellung über einen Nationalen Zugangspunkt verwendet, um die Daten einer Ladestation mit ihrem Betreiber zu verbinden.
  • Diese eindeutigen IDs werden auch in allen Arten von Navigationssystemen verwendet, um die richtigen Ladepunkte zu finden.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wer kann einen ID-Code beantragen

  1. MSPs, CPOs und/oder Standorteigentümer können eine ID beantragen, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie eine juristische Person sind. Eine juristische Person ist definiert als eine natürliche oder juristische Person. Ein Standorteigentümer ist definiert als die Instanz, die Eigentümer der mit der ID zu identifizierenden Ladepunkte ist.

Antrag

  1. Eine natürliche oder juristische Person muss ihre erste ID für das Land beantragen, in dem Sie rechtmäßig ansässig ist.
  1. Eine natürliche oder juristische Person, die eine ID beantragt, kann ihren rechtlichen Sitz in einem anderen Land haben als dem, in dem Sie die ID beantragt.
  1. Ein ID-Code kann über die Benelux-IDRO-Webseite beantragt werden. Das Webformular sollte vor dem Absenden ausgefüllt werden. Das Absenden des Webformulars bedeutet, dass der Antragsteller mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Wenn ein Antrag nicht mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anträge übereinstimmt, kann die Benelux-IDRO die Zuweisung eines ID-Codes verweigern.
  1. EVSE IDs (IDs für Ladepunkte) können in anderen Ländern verwendet werden, da es sich nur um eine Identifikation handelt. Eventuell geltende Gesetze oder Vorschriften können auf dem länderspezifischen Standort einer EVSE basieren und sollten nicht auf dem Landescode beruhen. Die Benelux-IDRO lässt EVSE-IDs aus anderen Mitgliedsstaaten zu.
  1. Eine natürliche oder juristische Person kann mehrere IDs anfordern. Wenn der organisatorische Aufbau einer Gesellschaft die Ausstellung mehrerer IDs erfordert, kann dies von der Benelux-IDRO nach Rücksprache mit ihren Mitgliedern genehmigt werden.
  1. Unternehmen, die sowohl MSP als auch CPO sind, benötigen 2 IDs: eine Anbieter-ID für die MSP-Rolle und die Identifizierung von EV-Fahrer-Verträgen und eine Betreiber-ID für die CPO-Rolle zur Identifizierung von Ladepunkten. Diese kann die gleiche Zeichenfolge haben, da der unterschiedlichen Verwendungszweck des Codes über das „Typzeichen“ in den Codes festgelegt wird. Diese Zeichenkette muss eindeutig für das Unternehmen bleiben. Eine identische ID kann nicht an einen Mobilitäts-Dienstleister und einen CPO vergeben werden, die zu unterschiedlichen Organisationen gehören.
  1. Die Benelux-IDRO gewährleistet die Zuordnung eines eindeutigen ID-Codes zu einem Unternehmen. Die Unterscheidung zwischen den Rollen CPO und MSP des Unternehmens kann durch das Typzeichen im Format des ID-Codes erfolgen.

Gebühr

  1. Die Benelux-IDRO kann eine kostendeckende Gebühr für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung des Codes verlangen. Dies kann eine einmalige Gebühr und/oder eine jährliche Gebühr sein. ID-Registrierungs-Organisationen steht es frei, dies zu tun, solange es dem Antragsteller einer ID deutlich mitgeteilt wird.
  1. Die Benelux-IDRO verlangt eine Registrierungsgebühr pro Antrag auf einen oder mehrere ID-Code(s) und eine jährliche Gebühr pro Antragsteller für Verwaltungs- und Wartungskosten.
  1. Die Gebühr kann nicht zurückerstattet werden.

Gültigkeit

  1. Anbieter- und Betreiber-ID sind nur gültig, wenn Sie auf der Webseite der Benelux-IDRO veröffentlicht sind. Andere IDs dürfen nicht verwendet werden.   

Verfahren

  1. Nach Bezahlung wird der beantragte Code auf der Webseite der Benelux-IDRO veröffentlicht. Dies erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Einreichung des Online-Formulars. Die ID bleibt gültig und ihre Registrierung wird für einen unbegrenzten Zeitraum aufrechterhalten. Wenn die Jahresgebühr nicht fristgerecht bezahlt wurde, wird der ID-Code von der Webseite entfernt und verliert er seine Gültigkeit. In diesem Fall wird die Benelux-IDRO die ID von Amts wegen löschen. Der Antragsteller kann die ID mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
  1. Ein ID-Code kann nicht an Dritte verkauft werden. Eine ID kann vom Antragssteller nur mit Genehmigung der Benelux-IDRO übertragen werden.
  1. Alle zusätzlichen Bedingungen, Verpflichtungen oder Informationen können nach Genehmigung der Benelux-IDRO zu diesen Bedingungen hinzugefügt werden. Alle betroffenen Organisationen werden über alle Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert.

Datenschutz-Grundverordnung

Siehe Datenschutzrichtlinie des Benelux-Generalsekretariats

https://benelux.int/files/6315/2724/0086/Privacybeleid.pdf

https://benelux.int/files/7415/2724/0085/Politique_vie_privee.pdf

Siehe Cookie-Richtlinie des Benelux-Generalsekretariats

https://benelux.int/nl/benelux-unie/cookies-policy

https://benelux.int/fr/benelux-unie/cookies-policy

Kontakt

Benelux Generalsekretariat

Rue de la Régence, 39 – 1000 Brüssel

info@benelux-idro.eu